Arbeitgeberförderung zur Betriebsrente

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 14:21

Viele Arbeitgeber fördern den Aufbau von Betriebsrenten mit eigenen Beiträgen. Doch wer bekommt das Geld bei Kündigung?
 
Anteile zur Betriebsrente, die der Arbeitgeber zuschießt, gehen nach einiger Zeit auch bei Verlassen des Betriebes in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Doch zunächst einmal muss der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit im Unternehmen beschäftigt sein. Dies ist besonders relevant für Beschäftigte, die einem befristeten Arbeitsvertrag unterliegen. Sie sollten genau überlegen, ob sie eine vom Arbeitgeber geförderte Betriebsrente in Anspruch nehmen möchten. Denn diese Beiträge dürfen sie erst nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit behalten.

Bei befristetem Vertrag lieber die Riester-Rente
Darüber hinaus darf erst die Arbeitgeberanteile mitnehmen, wer mindestens 30 Jahre alt ist. Beides kommt jungen Leuten, aber auch älteren, die gezwungen sind, ihren Job häufig zu wechseln, nicht entgegen. So sollten junge Leute aber auch ältere Beschäftigte in einem befristeten Arbeitsverhältnis lieber auf eine andere Art der privaten Altersversorgung ausweichen, beispielsweise auf die Riester-Rente. Sie wird auch unabhängig von einer Arbeitgeberleistung staatlich gefördert und ist aufs aktuelle Gehalt und den Arbeitsvertrag besser anpassbar. Bei geringem Gehalt gibt es schon ab 60 Euro Sparbeitrag im Jahr die volle staatliche Förderung.

Ältere Beschäftigte fahren gut mit der Betriebsrente
Ältere Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag dagegen sollten zum Beitrag des Arbeitgebers nicht nein sagen. Trotz der 2009 zu erwartenden Gesetzesänderungen zur betrieblichen Rente wird dieses Modell für sie ein attraktives Zubrot zur gesetzlichen Rente sein.

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