Pensionskasse und Pensionsfonds

Autor: ihr-rentenplan.de 19. April 2010 - 14:37

Neben der Direktversicherung stellen Pensionskasse und Pensionsfonds zwei weitere Optionen zur externen Durchführung dar.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ähnelt auf den ersten Blick der Unterstützungskasse. Unternehmen können selbst eine Pensionskasse gründen oder sich einer bestehenden Einrichtung anschließen und deren Träger werden. Anders als bei der Unterstützungskasse wird die Pensionskasse aber von der Versicherungsaufsicht kontrolliert und ist sehr eingeschränkt in ihren Anlageentscheidungen. Die Pensionskasse bietet als einziger der internen und externen Durchführungswege den vollen Umfang der staatlichen Förderung. Dies betrifft die Befreiung von der Lohnsteuer in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze, die Riesterförderung und die Sozialabgabefreiheit der die vier-Prozent-Grenze übersteigenden Beiträge.

Pensionsfonds
Wenn Direktversicherungen die Klassiker der Betrieblichen Rentenversicherung sind, so stecken die Pensionsfonds noch in den Kinderschuhen: Sie gehören erst seit 2002 zu den Durchführungswegen der betrieblichen Rente. Doch sie haben es in sich, denn sie sind weniger stark reglementiert als die anderen externen Durchführungswege und bieten so die Chance höhere Renditen durch mehr Aktienanteile. Jedoch unterliegen auch die Pensionsfonds der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das höhere Risiko der Pensionsfonds wird darüber hinaus durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgedeckt.

Alle externen Durchführungswege, also Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds bieten den Vorteil eines vergleichsweise niedrigen Aufwands für das Unternehmen. Durch den externen Charakter sind die Beiträge zu diesen Versicherungen nicht bilanzierungs- und rückstellungspflichtig, der Mitarbeiter kann seine Beiträge bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen ohne Umstände mitnehmen.
 
 
 

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