Die 58er Regelung für Arbeitslose

Autor: ihr-rentenplan.de 15. April 2010 - 13:32

Langzeitarbeitslose konnten noch bis Ende 2007 im Rahmen der 58er Regelung die Zeit bis zu einer abschlagfreien Rente überbrücken.


Rente mit 58?

Eine Rente mit 58 ist auch nach längerer Arbeitslosigkeit nicht möglich. Es gab aber noch bis Ende 2007 die Möglichkeit, durch die „58er Regelung“ ohne Verpflichtungen Arbeitslosengeld I oder II zu beziehen, bis eine Rente ohne Abschläge bezogen werden kann. So war es Arbeitslosen faktisch möglich, in den Ruhestand zu gehen, ohne eine mit Abschlägen verbundene, vorzeitige Rente zu beziehen.

58er Regelung und Rentenbezug
Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind, hatten im Rahmen der 58er Regelung die Möglichkeit, weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen, ohne aber dem Arbeitsmarkt tatsächlich weiter zu Verfügung zu stehen. Wer von dieser Regelung gebraucht macht, war aber verpflichtet, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, zu dem dies OHNE Abschläge möglich war.

Das war faktisch für die meisten Personen nur noch im Alter von 65 Jahren der Fall. Grundsätzlich ist eine MIT Abschlägen verbundene Frühverrentung mit 60 Jahren im Anschluss an Arbeitslosigkeit nur noch für die Jahrgänge bis 1945 verfügbar. Für alle später geborenen wird die Altersgrenze für eine vorzeitige Rente nach Arbeitslosigkeit (MIT Abschlägen) schrittweise auf 63 Jahre erhöht.
 
Ab 2008 zwangsweise Frühverrentung?
Die 58er Regelung läuft nach derzeitiger Gesetzeslage Ende 2007 aus. Im Bezug auf die Rente ist dies bedeutsam, weil nach Auslaufen der 58er Regelung eine Frühverrentung möglicherweise erzwungen wird, auch wenn diese mit deutlichen Rentenabschlägen verbunden ist.
 
 
 
 
 

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