In Rente mit 62 können, soweit sich die Regelungen bis dahin nicht weiter verändern, ab 2010 eine gewisse Zahl der Rentenversicherten. Wer diese Möglichkeit haben wird und mit welchen Abschlägen Sie rechnen müssen, lesen Sie auf dieser Seite.
Mit 62 können einige gesetzlich Versicherte in Rente gehen. Dabei gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzung: Zum Einen müssen die Versicherten zwischen dem 01.11.1949 und dem 31.12.1954 geboren worden sein und zum Anderen einen Vertrauensschutz genießen. Dieser Vertrauensschutz kommt dann zur Geltung, wenn der Versicherte vor dem 01.01.2007 in Altersteilzeit gearbeitet oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer im Bergbau erhalten hat. Für Versicherte, welche nach dem 31.12.1954 geboren sind, entfällt die erste Möglichkeit Vertrauensschutz zu erlangen. In diesem Fall kann nur mit 62 in Rente gehen, wer zuvor Anpassungsgeld erhalten hat.
Die Rente mit 62 fällt dabei niedriger aus als die volle Rente. Es werden die bei der gesetzlichen Rentenversicherung für einen früheren Renteneintritt üblichen Abschläge berechnet: Die Rente wird um 0,3% für jeden Monat gemindert, den Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Gehen Sie beispielsweise mit 62 Jahren und drei Monaten in Rente, vermindert sich Ihr Rentenanspruch um 9,9%. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit 62 in Rente zu gehen, sollten Sie sich Ihren konkreten Rentenanspruch auf jeden Fall vorab von dem Träger Ihrer Rentenversicherung offiziell berechnen lassen. Zudem ist es empfehlenswert, die politische Entwicklung im Bereich der gesetzlichen Rente genau zu verfolgen - es ist sicher nicht ausgeschlossen, dass sich die Regelungen ändern.
Rente mit 62 - Ab 2010 für viele Rentenversicherte möglich
Autor: ihr-rentenplan.de 15. April 2010 - 13:58

