Rente mit 65 - die Regelaltersgrenze

Autor: ihr-rentenplan.de 15. April 2010 - 14:07

Das Erreichen der Regelaltersgrenze mit 65 Jahren ist eine der Bedingungen zum Bezug einer Regelaltersrente

Die Regelaltersgrenze ist mit dem 65. Lebensjahr erreicht. Zweite Bedingung ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit, also der Mindestversicherungszeit in einer Rentenversicherung, die zurzeit bei fünf Jahren liegt. Die Bedingungen zur Regelaltersrente sind in § 35 SGB VI festgelegt.

Ausnahmen von der Regelaltersgrenze

Zurzeit gibt es Ausnahmen von der Regelaltersgrenze, die dazu berechtigen, bereits früher in den Altersruhestand zu gehen, diese werden nach und nach angepasst. Experten fordern darüber hinaus eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, um Rentenkassen und Beschäftigte gleichermaßen zu entlasten.
 

Unabhängig von der Regelaltersgrenze besteht die Möglichkeit, früher in den Altersruhestand zu gehen - dies ist aber mit Abschlägen verbunden.
 
>> Weiter zu: Rente mit 63 Jahren

http://www.finanzen.de/altersvorsorge.html