Das Renteneintrittsalter für Frauen wird im Zuge der Rentenreformen ebenfalls verändert.
Bisher hatten Frauen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Rente zu beziehen. Mit der Rentenreform steigt das Renteneintrittsalter für Frauen mit Geburtsjahrgang 1940 und jünger schrittweise an. Für alle Frauen, die später als im Dezember 1944 geboren wurden, ist dann die neue Altersgrenze von 65 Jahren bindend. Nach Abschluss dieses Prozesses wird damit ein abschlagsfreier Renteneintritt nur mehr fünf Jahre später möglich sein.
Früher in Rente
Wer dennoch früher in Rente gehen möchte, muss sich auf Abschläge von 0,3% pro Monat (maximal 18% bei fünf Jahren) einstellen. Der Renteneintritt ist dann mit folgenden Bedingungen verbunden: Neben der Altersgrenze wird eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren (wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte) vorausgesetzt.
Für Frauen, die vor 1952 geboren wurden, gelten folgende Regelungen: Zahlung von Pflichtbeiträgen für mindestens 121 Monate nach dem 40. Geburtstag und Erfüllung einer Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 180 Monaten.
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