Wenn Sie selbständig sind oder einen freien Beruf ausüben, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Riesterrente. In diesem Fall sollten einen Blick auf die neue Rürup Rente werfen.
Die Rürup Rente (auch: Basisrente) private Altersvorsorge für alle, die nicht von der Riesterrente abgedeckt werden. Dabei gehört sie zur ersten Säule der Altersvorsorge, dort sind auch die berufseigenen Vorsorgeeinrichtungen angesiedelt, zum Beispiel das Presseversorgungswerk für Journalisten.
Eckpunkte der Rürup Rente
Wie Sie mit der Rürup Rente punkten können? Ganz einfach: Im Jahr 2005 beispielsweise konnten Sie von Einzahlungen in die Rürup Rente bis zu 12.000 Euro steuerlich absetzen, dieser Betrag wächst übrigens bis 2025 jährlich um zwei Prozent, bis auf insgesamt 20.000 Euro.
Absetzbar bis zu dieser Höchstgrenze sind immer 60% der eingezahlten Beiträge, gegenüber der Privatrente, die Sie ja aus Ihrem Netto-Ertrag aufbringen müssen, also eine satte Einsparung.
Die Auszahlung der Rürup Rente ist mit 60 Jahren möglich, allerdings ist eine Übertragung im Todesfall nur bedingt möglich. Dafür ist sie wie die Riesterrente weder pfänd- noch beleihbar.
Mehr Informationen & Beratung
Für eine persönliche Beratung zur Rürup Rente - natürlich kostenlos und unverbindlich - steht Ihnen ein Verbund von unabhängigen Rentenversicherungsfachleuten zur Verfügung. Hier können Sie online eine Beratung anfordern.
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