Heiraten und Rente. Was beachten?
Wenn man heiratet, ist das vielleicht bzw. hoffentlich der schönste Tag im Leben eines Brautpaares. Bis ins hohe Alter wird man nun hoffentlich zusammenbleiben und hoffentlich ein langes Leben führen. Nach dem Traumtag bzw. natürlich auch schon davor, fällt vieles an, das es zu beachten gilt. In diesem Kontext werden auch viele Ämtergänge anstehen. Ein Punkt, den man evtl. noch so gar nicht auf dem Schirm hat, ist die Rentenversicherung, denn auch diese spielt eine Rolle, wenn aus eins zwei wird. Gewiß ist die Rentenversicherung nicht das erste Thema, an das man inmitten der Hochzeitsplanung denkt, doch es gehört eben dazu, über Fallstricke und rechtliche Regelungen informiert zu sein. Wir bieten natürlich keine Rechtsberatung, aber möchten einen kleinen Überblick zum Thema Heirat und Rente geben.
Was muss ich der Rentenversicherung mitteilen?
Nicht selten und dies gilt zumeist für die Bräute dieser Welt, geht eine Namensänderung einher mit der Hochzeit. Die Namensänderung muss der Rentenversicherung übermittelt werden. Dies geschieht, indem Versicherungsnummer und Heiratsurkunde an die Rentenversicherung geschickt werden.
Es mutet merkwürdig an. Aber die Hochzeit hat Einfluss auf die Hinterbliebenenrente
Mit Eheschliessung haben die Partner Anspruch auf Witwerrente im Falle des Todes eines Partners. Dem ist nicht so, wenn man nicht verheiratet ist. Es gibt jedoch Situationen, in denen kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, so gilt im Einzelfall zu klären, ob der Ehepartner oder die Ehepartnerin tatsächlich Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Hier ist insbesondere wichtig festzustellen, wie lange die rein gesetzliche Verbindung besteht, denn die die Rentenversicherung kann Auszahlungen ablehnen, wenn jene nicht länger als ein Jahr bestand.
Betriebsrentenanspruch.
Auch bei der betrieblichen Rente hat nur jener Partner Anspruch, der auch mit dem verstorbenen Partner verheiratet ist.