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Alles zur Rentenversicherung und Altersvorsorge. 

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Rentenversicherung und Altersvorsorge. Einfach erklärt und stets aktuell.

Wer soll das alles verstehen. Rürup-,  Riester Rente und all die verschiedenen Begriffe machen es schwer, die für sich richtige Entscheidung in Sachen Altersvorsorge zu treffen.

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So transparent und einfach wie möglich, versuchen wir Ihnen Altersvorsorge und Rentenversicherung verständlich zu machen. Wir berichten unabhängig von all den Möglichkeiten und Fallstricken. Mittels kurzen allgemeinen Hinweisen, versuchen wir die Themen zunächst sehr einfach und übersichtlich anzugehen, während man peu a peu weiter in das jeweilige Renten und Altersvorsorge Thema eintauchen kann, wenn gewünscht. Mittels verschiedener Altersvorsorge Rechner stellen wir einfache Tools für verschiedene Berechnungen und Vergleiche zur Verfügung.

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Antworten auf Fragen zur Rentenversicherung

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Es gibt so viele Fragen zum Thema Rente, Rentenplan und Rentenversicherung. Bei uns finden Sie Antworten auf Fragen wie zum Beispiel:

  • Wer ist Rentenversicherungspflichtig?
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  • Wer zahlt die Rentenbeiträge?
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Altersvorsorge. Häufige Fragen

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  • Was braucht man unbedingt?
  • Warum ist private Altersvorsorge wichtig?
  • Warum zusätzliche Altersvorsorge?
  • Wer bekommt Altersvorsorge?
  • Wer zahlt bei Krankheit?
  • Altersvorsorge was tun, was beachten?
  • Was lohnt sich wirklich?
  • Altersvorsorgezulage - wer ist berechtigt?

Ratgeber Altersvorsorge

Die Altersvorsorge gehört heutzutage zu den wichtigsten Dingen im Leben, mit denen sich der Mensch beschäftigen sollte. Im Gegensatz zu früher, als sich kaum jemand ernsthafte Sorgen um sein finanzielles Auskommen im Alter machen musste, reicht heute die gesetzliche Altersvorsorge kaum noch aus, um den Lebensabend vollständig zu finanzieren.

Fragen zur Altersvorsorge: Grundlagen

Es ist also ein gefährliches Unterfangen, sich heute ausschließlich auf die staatliche beziehungsweise gesetzliche Altersvorsorge zu verlassen. Schon jetzt kann man dies an der ständig steigenden Anzahl von Rentnern erkennen, die am Existenzminimum leben beziehungsweise Sozialhilfe beantragen müssen. In Zukunft wird die Zahl dieser Rentner noch deutlich steigen, da zum einen die Staatskassen weitgehend leer sind, andererseits seit Jahren ein immer größeres Ungleichgewicht in der Altersverteilung in Deutschland entsteht. Grund dafür sind hauptsächlich die geburtenschwachen Jahrgänge, verbunden mit der immer höheren Lebenserwartung der Menschen in der modernen westlichen Welt.

Aus diesen Umständen ergibt sich, dass immer mehr Rentner einer immer kleineren Anzahl von Arbeitnehmern gegenüberstehen. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Es ist also schon für die nähere Zukunft zu erwarten, dass das staatliche Rentensystem komplett kippt und die Renten in der Folge immer weiter gekürzt werden, so dass davon kaum jemand seinen Lebensunterhalt im Alter bestreiten kann.

Welchen Ausweg gibt es aus diesem Renten - Dilemma?

Experten raten schon heute den im Arbeitsleben stehenden Menschen, zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge auch privat für den eigenen Ruhestand ausreichend vorzusorgen. Das Erfolgsrezept ist also eine Mischung aus gesetzlicher Rente und zusätzlich geeigneten Maßnahmen zu privaten Vorsorge für den Altersruhestand. Bei Arbeitnehmern kommt eventuell noch eine betriebliche Altersvorsorge hinzu, die ebenfalls mit in das Konzept zur Finanzierung des eigenen Lebensabends einbezogen werden sollte. Daraus ergibt sich also im Idealfall ein 3-Säulen-System: Gesetzliche Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge sowie zusätzlich die private Altersvorsorge.

Der deutsche Staat bemüht sich seit einigen Jahren, zusätzliche Anreize bei den Bürgern zu schaffen, damit diese auch privat für ihr Alter vorsorgen. Daraus ergaben sich vor allem zwei wichtige Altersvorsorgemodelle: Die so genannte Riester Rente sowie die Rürup Rente. Dabei handelt es sich um staatliche Förderprogramme, die für Altersvorsorgemaßnahmen, welche bestimmte vorgegebene Kriterien erfüllen, gewährt werden. In der Praxis sieht das Ganze so aus: Es wird zunächst ein Vertrag für ein bestimmtes Altersvorsorgemodell abgeschlossen, das nach den Vorgaben der Rürup- beziehungsweise Riester Rente zertifiziert ist und somit von Seiten des Staates gefördert wird. Anschließend zahlt der Vertragsnehmer entweder monatliche Rentenbeträge oder einen größeren Einmalbetrag in das Vorsorgemodell ein. Auf dieses Kapital erhält er anschließend den festgelegten, vom Staat gewährten Zuschuss. Dieser wird zusammen mit dem Kapital bei Renteneintritt in monatlichen Beträgen wieder ausgezahlt.

Dies sind nur einige Beispiele, wie jeder deutsche Bürger zusätzlich für sein Alter vorsorgen kann. Es gibt noch verschiedene andere Modelle, auf die wir im Folgenden etwas näher eingehen möchten.

Betriebliche Altersvorsorge

Schon seit etlichen Jahren gehört es in vielen Betrieben zum guten Ton, dass der Arbeitgeber eigenständige Altersvorsorgemaßnahmen für seine Mitarbeiter übernimmt. So schafft er einen Anreiz für die gesamte Belegschaft, sich besser mit dem Unternehmen zu identifizieren und in diesem Zuge eine optimale Arbeitsleistung zu erbringen.

Zu den betrieblichen Altersvorsorgemaßnahmen gehören zum Beispiel spezielle Altersvorsorgefonds und Rentensparpläne. Das meistgenutzte Modell ist jedoch die so genannte Betriebsrente, mit der wir uns hier etwas näher beschäftigen möchten.

Das Modell der Betriebsrente ist grundsätzlich sehr einfach zu verstehen. Neben dem gesetzlich geforderten Sozialabgaben für die staatliche Altersversorgung des Arbeitnehmers führt der Arbeitgeber jeden Monat weiteres Kapital ab, welches in eine Unterstützungs- oder Pensionskasse eingezahlt wird. In diesen Topf fließen alle Beträge, welche für die einzelnen Mitarbeiter der gesamten Belegschaft bezahlt werden, zusammen. Bei Renteneintritt bekommt der Arbeitnehmer schließlich einen festgelegten Anteil - meist in Form von monatlichen Rentenbeträgen - aus diesem Kapitaltopf ausgezahlt. Diese monatlichen Zahlungen werden auch als Betriebsrente bezeichnet.

Viele Arbeitgeber sind dazu übergegangen, die Betriebsrente nicht nur beim regulären Eintritt in den Altersruhestand auszuzahlen, sondern auch im Falle einer Invalidität oder beim Tod des Arbeitnehmers. In diesem Fall werden die Kapitalbeträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Damit lässt sich beispielsweise die Familie des Arbeitnehmers sehr gut absichern.

Bislang hatte das eigentlich sehr gut konstruierte Modell der Betriebsrente jedoch immer einen Schwachpunkt. Zu früheren Zeiten war es noch nicht besonders häufig der Fall, dass ein Arbeitnehmer während seiner Lebensarbeitszeit mehrmals den Arbeitsplatz wechselte. Im Gegenteil - meist erlernte man seinen Beruf bei einem Arbeitgeber und blieb diesem anschließend bis zum Eintritt in die Rente treu. Heute sieht die Lage auf den Arbeitsmärkten jedoch wesentlich anders aus, woraus sich ergibt, dass die meisten Menschen mehrmals im Leben ihren Arbeitsplatz wechseln.

An sich ist dieser Umstand kein großes Problem, jedoch hat es dadurch in der Vergangenheit oft Schwierigkeiten bei der Handhabung der Betriebsrenten gegeben. Das Modell war nämlich nicht dafür vorgesehen, dass ein Arbeitnehmer sein bereits in den Betriebsrententopf eingezahltes Kapital zu einem anderen Arbeitgeber mitnimmt. Daraus ergab sich, dass es über viele Jahre gang und gäbe war, bei jedem neuen Arbeitgeber eine eigene betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. In der Praxis bedeutet das: Bei Eintritt in das Rentenalter konnte der Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern jeweils kleine Betriebsrenten erhalten. Grundsätzlich macht dies für den Arbeitnehmer keinen Unterschied, jedoch stieg der Verwaltungsaufwand und die Bürokratie für die Verwaltung der vielen verschiedenen Betriebsrenten mit den Jahren sprunghaft an. Dies verursacht mitunter hohe Kosten, welche die Betriebsrentenbeträge in der Folge wiederum erkennbar schmälern konnten.

Irgendwann erkannte auch die Bundesregierung diesen Missstand und begann ein Modell zu entwickeln, mit dem man den erhöhten Verwaltungsaufwand und die ausufernde Bürokratie für die Verwaltung der Betriebsrenten eindämmen konnte. Nach einiger Entwicklungszeit wurde schließlich im Jahr 2005 ein neues Verfahren mit dem Namen „Portabilitätsregelung“ eingeführt. Diese Regelung sorgt seitdem dafür, dass ein Arbeitnehmer beliebig oft im Leben sein Arbeitsplatz wechseln kann und dabei nicht bei jedem neuen Arbeitgeber ein eigenes Betriebsrentenkonto eröffnen muss. Damit das Ganze reibungslos funktioniert, muss der Arbeitnehmer seine Betriebsrente sozusagen von Arbeitgeber zu Arbeitgeber mitnehmen. Die Gelder werden also zwischen den einzelnen Töpfen der Arbeitgeber hin und her transferiert, so dass der Arbeitgeber bei Eintritt in die Rente nur noch eine einzige Betriebsrente erhält, die sich jedoch aus mehreren Anteilen verschiedener Arbeitgeber zusammensetzen kann.

Damit diese Regelung reibungslos funktioniert, gibt es jedoch einige Bedingungen, welche dabei erfüllt werden müssen. Zum einen besteht eine festgelegte Beitragsbemessungsgrenze, bei deren überschreiten der Arbeitnehmer seine Betriebsrentenbeträge nicht mehr so einfach zum neuen Arbeitgeber übertragen kann. Diese Beitragsgrenze liegt zur Zeit bei circa 63.000 Euro. Konkret bedeutet das: Wer mit seinen bereits bezahlten Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge unter diesem Betrag liegt, kann die Portabilitätsregelung in vollem Umfang nutzen. Wer darüber liegt, muss mit erhöhten Schwierigkeiten rechnen, wobei es unter Umständen auch ganz ausgeschlossen werden kann, dass sehr hohe Beträge zum neuen Arbeitgeber transferiert werden können.

Zusätzlich schreibt die Portabilitätsregelung vor, dass der Arbeitnehmer selbst dafür sorgen muss, rechtzeitig seine Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber zu übertragen. Dafür hat er ein Jahr nach Antritt der neuen Arbeitsstelle Zeit, in dem er den Übertragungsprozess durch Stellen eines Antrags selbst starten muss.

Zu beachten ist außerdem, dass die hier beschriebene Portabilitätsregelung ausschließlich für die Beträge zur betrieblichen Altersvorsorge, das heißt im Rahmen der Betriebsrente, gültig ist. Wer die bereits beschriebenen zusätzlichen Leistungen - wie beispielsweise ein finanzieller Schutz bei Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers - abgeschlossen hat, kann diese zusätzlichen Absicherungsmaßnahmen nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Der Arbeitgeber muss also selbst dafür sorgen, dass für den Arbeitnehmer wiederum ein solcher Schutz gewährt wird.

Einige Arbeitgeber verzichten jedoch auf solche Maßnahmen. Hier steht es jedem Arbeitnehmer frei, die bereits begonnenen Vorsorgemaßnahmen aus dem alten Betrieb aus eigener Tasche weiterzuführen, so dass keine bereits erarbeiteten Vorteile verloren gehen.

Kapitallebensversicherung

Zur privaten Vorsorge für den eigenen Altersruhestand hat sich in den letzten Jahren ein Versicherungsmodell besonders herauskristallisiert: Die so genannte Kapitallebensversicherung. Was macht diese Versicherungsform in Deutschland so beliebt? Hauptgrund ist, dass der Versicherte durch den Abschluss einer Kapitallebensversicherung sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt. Wie der Name bereits andeutet, besteht diese Versicherung im Grunde genommen aus zwei verschiedenen Versicherungsformen - einer herkömmlichen Lebensversicherung sowie einer speziellen Kapitalversicherung.

Hauptvorteil einer Kapitallebensversicherung ist also, dass man damit sowohl für den eigenen Altersruhestand vorsorgen als auch die eigene Familie optimal absichern kann. Doch das ist noch nicht alles. Auch zum Finanzieren von Immobilien oder zur Absicherung von Darlehen beziehungsweise Krediten kann eine solche Kapitallebensversicherung herangezogen werden.

Grundlage einer jeden Kapitallebensversicherung ist das Modell der so genannten kombinierten Er- und Ablebensversicherung. Das bedeutet: Wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer verstirbt, erhalten seine Hinterbliebenen (z. B. Ehepartner und/oder Kinder) die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen ausgezahlt. Erlebt der Versicherte jedoch den Zuteilungszeitpunkt der Versicherung, welcher gleichzeitig den Endpunkt der Versicherungsdauer darstellt, bekommt er die Leistungen aus der Versicherung ausgezahlt. Dabei kann er bei vielen Versicherungsgesellschaften wählen, ob die Versicherungsleistung in Form eines Einmalbetrags oder in monatlichen Rentenbeträgen ausgezahlt werden soll.

Zu beachten ist allerdings, dass, wenn der Versicherte den Zuteilungszeitpunkt erlebt, also selbst Leistungen aus der Versicherung bezieht, der zuvor gewährte Todesfallschutz bei den meisten Versicherern wegfällt. In diesem Fall erhält zwar der Versicherte selbst Geld aus der Versicherung, wenn er jedoch verstirbt, können die Hinterbliebenen keine Leistungen von der Versicherung erwarten. Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte eine zusätzliche Risikolebensversicherung abschließen. Inzwischen lockern sich diese Bedingungen jedoch etwas, so dass einige Versicherungsgesellschaften bereits Kapitallebensversicherungen anbieten, die einen lebenslangen Todesfallschutz mit beinhalten. In diesem Fall muss keine weitere Versicherung abgeschlossen werden, da die Hinterbliebenen auch dann Leistungen beziehen können, wenn der Zuteilungszeitpunkt bereits erreicht ist und der Versicherte selbst Leistungen aus der Versicherung bezieht.

Darüber hinaus ist es grundsätzlich auch möglich, dass Eheleute zusammen eine Kapitallebensversicherung abschließen, von der im Ernstfall jeweils der andere Partner profitiert. Die genauen Bedingungen für eine solche spezielle Form der Kapitallebensversicherung variieren jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr stark, so dass Sie sich in diesem Fall unbedingt vorher von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen sollten.

Wie wir nun gesehen haben, ist die Kapitallebensversicherung sozusagen die „eierlegende Wollmilchsau“ unter den Versicherungen. Sie kann so konzipiert werden, dass sowohl der Versicherte selbst als auch sein Partner, seine Kinder oder andere Angehörige im Ernstfall von dieser Versicherung profitieren.

Eine Einschränkung müssen wir jedoch hier machen: Seit rund fünf Jahren hat die Kapitallebensversicherung bei vielen Versicherten einiges von ihrer Attraktivität verloren. Grund dafür ist, dass diese Versicherungsformen seitdem nicht mehr steuerfrei ist. Auf die ausgezahlten Versicherungsleistungen müssen also Steuern gezahlt werden. Grundsätzlich schmälert dieser Umstand nichts von der Attraktivität der durch die Versicherung gewährten Leistungen, jedoch wurde die Kapitallebensversicherung bis dahin vielfach als Steuersparmodell missbraucht, indem Kapital in einer solchen Versicherung angelegt wurde, um dieses vor dem Zugriff des Fiskus zu bewahren. Der Staat erkannte dieses Schlupfloch und stopfte es schließlich.

Fazit: Die Kapitallebensversicherung eignet sich immer noch optimal, um die ganze Familie sowie den eigenen Altersruhestand optimal abzusichern. Lediglich für Menschen, die diese Versicherungsformen der Vergangenheit dazu genutzt haben, Steuern zu sparen, wird sie heute kaum noch interessant sein.

Private Rentenversicherung

Der absolute Klassiker für die private Vorsorge für den eigenen Altersruhestand ist bis heute die private Rentenversicherung. Es handelt dabei praktisch um das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung, in der zumindest Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber versichert sind.

Für Selbstständige gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können sich zum einen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, andererseits steht ihnen aber auch die Möglichkeit offen, von Anfang an eine private Rentenversicherung im Rahmen der Vorsorge für den eigenen Altersruhestand zu nutzen. Experten empfehlen dabei die zweite Variante, da bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung der Selbstständige die kompletten Beiträge selbst bezahlen müsste. Bei Arbeitnehmern übernimmt hiervon die Hälfte der Arbeitgeber, was die zu zahlenden Beiträge deutlich schmälert.

Soviel zu den Grundlagen. Doch worauf ist bei der Auswahl der richtigen privaten Rentenversicherung zu achten, wie sehen deren Zukunftsaussichten aus und welche Tipps und Tricks gibt es, um die Beiträge so niedrig wie möglich zu halten? All diese Fragen wollen wir nachfolgend einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Ziel einer privaten Rentenversicherung ist es, während der Lebensarbeitszeit jeden Monate festgelegte Beiträge in die Versicherung einzuzahlen und sich bei Zuteilung der Versicherung (in der Regel dann, wenn der Versicherte in den Ruhestand geht) die gesamte Versicherungssumme nebst Zinsen und eventueller Prämien entweder in einem Betrag oder in monatlichen Rentenbeträgen wieder auszahlen zu lassen. Dabei sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass bei der Auszahlung in monatlichen Rentenbeträgen diese Beträge bis zum Lebensende des Versicherten ausgezahlt werden. Letztere Variante kann also eindeutige Vorteile haben, je nachdem, wie lange der Versicherte lebt. Entscheidet sich dieser dagegen für die Auszahlung als Einmalbetrag, kann die Gesamtsumme anschließend wieder für andere Investitionen genutzt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt vererbt werden.

Ein Punkt, der in jedem Fall für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung als Zusatzvorsorge für den Altersruhestand spricht, sind die niedrigen Steuersätze, welche auf diese Versicherungsform erhoben werden. Wer beispielsweise im Versicherungsvertrag festlegt, dass die Versicherungsleistung in monatlichen Rentenbeträgen ab dem 65. Geburtstag ausgezahlt werden, der zahlt nach den aktuellen Bestimmungen lediglich 18 Prozent der Rentenbeträge als Steuern.

Die Vorteile liegen also klar auf der Hand. Nun stellt sich jedoch die Frage, woran man den richtigen Versicherer für die eigene private Rentenversicherung erkennt. Wichtigster Punkt ist dabei der Ertrag, den die Versicherungsgesellschaft am Kapitalmarkt mit dem Geld der Versicherten erzielt. Daher empfehlen Experten, nach Möglichkeit einen besonders finanzstarken Versicherer auszuwählen. Viele Versicherte sind immer noch der Meinung, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten bei privaten Rentenversicherungen nicht besonders groß ausfallen. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Bei unabhängigen Tests wurden Differenzen von über 50 Prozent festgestellt. Konkret bedeutet das: Bei der schlechtesten Versicherungsgesellschaft erhalten Sie weniger als die Hälfte der Rentenbeträge des besten Versicherers.

Als Grundlage für diese Analysen wurden ausschließlich die Garantieleistungen der Versicherer herangezogen. Die Leistungen inklusive Überschussbeteiligung blieben unberücksichtigt, da hierbei die Prognosen vieler Versicherungsgesellschaften nach Expertenmeinungen völlig überzogen ausfallen. Das bedeutet, einige Versicherer versprechen ihren Kunden hohe Überschussbeteiligungen, bei denen schon heute abzusehen ist, dass diese in der Zukunft kaum eingehalten werden können. Daher zählt für eine objektive Bewertung der Versicherung ausschließlich die im Vertrag festgelegte Garantieleistung.

Welche Modell ist das richtige für mich?

Grundsätzlich ist eine private Rentenversicherung sehr flexibel zu gestalten. Wie wir bereits erfahren haben, lässt sich die Auszahlung entweder als Einmalbetrag oder in Form von monatlichen Rentenbeträgen vornehmen. Doch der Kunde hat noch mehr Wahlmöglichkeiten. Er kann die Auszahlung der Versicherungsleistung entweder als aufgeschobene Rente, oder also Sofortrente festlegen. Das bedeutet: Verfügt der Versicherte über einen größeren Einmalbetrag, den er in die Versicherung einbringen kann, kann er sich diesen Betrag unmittelbar wieder also Sofortrente (in Form von monatlichen Rentenbeträgen) auszahlen lassen. Kann er dagegen - wie es bei den meisten Versicherten der Fall sein wird - die Versicherungsbeiträge lediglich in Form von monatlichen Einzahlungen in die Versicherung einbringen, wählt er die Form der aufgeschobene Rente. Dabei wird zunächst über einen festgelegten Zeitraum Kapital angespart, das dann zum Zuteilungszeitpunkt in monatlichen Rentenbeträgen oder wiederum als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

Als Versicherter gehen Sie beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine sehr lange Bindung ein. Grundsätzlich ist das kein Problem, jedoch sollten Sie Ihre persönlichen Finanzen vor Abschluss des Vertrages so genau wie möglich durchrechnen. Der Grund: Eine private Rentenversicherung sieht grundsätzlich nicht vor, dass der Versicherte vor Erreichen des Zuteilungszeitpunkts Leistungen aus der Versicherung beziehen kann. Sollte dieser aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse trotzdem vorzeitig an sein Kapital gehen müssen, so ist dies bei fast allen privaten Rentenversicherungen nur mit herben Verlusten möglich. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie die monatlichen Einzahlungsbeträge langfristig aufbringen können, andernfalls besteht die Gefahr empfindlicher finanzieller Verluste.

Fazit: Die private Rentenversicherung kann ein beruhigendes Polster für den eigenen Altersruhestand sein. Der Versicherte zahlt seine monatlichen Beiträge in die Versicherung ein und hat dafür die Gewissheit, einen festgelegten Betrag Monat für Monat oder einmalig ab dem selbst gewählten Zuteilungszeitpunkt zu erhalten. Allerdings sollte dabei viel Wert darauf gelegt werden, den finanzkräftigsten Versicherer zu finden, um die optimale Garantieleistung aus der Versicherung herauszuholen und kein Geld zu verschenken. Außerdem muss sich der Versicherte darüber im Klaren sein, dass es sich bei dieser Versicherungsform um ein langfristiges Modell handelt, mit dem er sich über Jahrzehnte an eine Versicherungsgesellschaft bindet.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung handelt es sich im Grunde genommen um eine Kombination aus einer privaten Rentenversicherung und einem Fondssparplan. Der Sinn dahinter: Der Versicherte soll alle Vorteile einer privaten Rentenversicherung genießen, gleichzeitig aber auf höhere Renditen hoffen können, da das Kapital in Form von Fonds auf den internationalen Finanzmärkten angelegt wird.

Um dies zu erreichen, werden die Beiträge des Versicherten in zwei Teile gesplittet. Mit einem Teil wird ausschließlich eine private Rentenversicherung bedient, die dem Versicherten eine garantierte Auszahlungsleistung bietet. Den anderen Teil der Beiträge legen bei der Versicherungsgesellschaft angestellte oder als externe Dienstleister tätige Fondsmanager in einem oder auch in mehreren Investmentfonds an. Dabei kann es sich um Fonds handeln, die in Aktien investieren, aber auch Immobilienfonds oder ähnliches.

Der Versicherte muss sich bei dieser Form der privaten Altersvorsorge allerdings darüber im Klaren sein, dass hierbei erheblich größere Risiken bestehen, als wenn beispielsweise ausschließlich eine private Rentenversicherung abgeschlossen wird. Ein deutliches Plus gegenüber der privaten Rentenversicherung allein wird sich nur dann ergeben, wenn sich die gewählten Fonds überdurchschnittlich gut entwickeln. Bei schlechter Entwicklung muss der Versicherte mitunter herber Verluste hinnehmen. Die Versicherungsgesellschaft trägt dabei kein Risiko, denn das Anlagerisiko liegt komplett beim Versicherten.

Bei vielen Versicherungsgesellschaften steht es dem Kunden frei, selbst Einfluss auf die Fonds zu nehmen, in denen sein Kapital angelegt wird. Experten empfehlen dies allerdings nur sehr erfahrenen Anlegern, die bereits zuvor diesbezügliche Kenntnisse erworben haben. Generell empfehlen Experten die fondsgebundene Rentenversicherung vor allem für finanzkräftige Interessenten, da diese die Möglichkeit haben, ihr Kapital in überdurchschnittlich performende Fonds zu investieren und diese jederzeit steuerfrei zu wechseln. Wenigverdienern wird dagegen fast immer die sicherere Variante der Altersvorsorge mittels einer privaten Rentenversicherung empfohlen. Grund dafür sind die langen Bindungsfristen bei der fondsgebundene Lebensversicherung in Verbindung mit relativ hohen Beiträgen, die nicht jeder Versicherte bis zum Zuteilungszeitpunkt ohne Probleme aufbringen kann.

Viele Versicherte haben bei der fondsgebundene Rentenversicherung Angst davor, während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig zu werden. Außerdem wünschen sich viele Versicherte eine zusätzliche Todesfallabsicherung, damit Familie oder andere Angehörige wirkungsvoll abgesichert werden können. Dies ist mittlerweile bei einigen Versicherern möglich, entweder als Beitragsrückgewähr oder in Form der Rückzahlung eines Teiles der vereinbarten Versicherungssumme an die Hinterbliebenen.

Wir möchten unterstützen, wenn es darum geht für das Alter gut vorzusorgen. Das Leben als Rentner, das Leben im Alter wird nicht nur finanziell Herausforderungen mitbringen, auch andere Themen im Alltag werden schwieriger werden. Es ist wichtig vorzusorgen, denn wer zum Beispiel als Rentner einen Kredit beantragen möchte, wird direkt mit einer schlechteren Bonität seitens des Kreditgebers konfrontiert werden. Dies bringt schlechtere Kredit Konditionen mit und im schlechtesten Fall wird ein Kredit gar nicht erst genehmigt. Schwierig, wenn man zum Beispiel als Rentner einen Kredit für das Auto aufnehmen möchte.

Fazit:

Obwohl die Versicherer bei fondsgebundenen Rentenversicherungen inzwischen deutlich mehr Leistungen bieten, eignet sich diese Versicherungsform immer noch hauptsächlich für finanzkräftige Anleger, welche die damit erzielten Rentenbeträge später nicht für alltägliche Ausgaben benötigen.

 

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